Arbeitsamt

Das Arbeitsamt (Raum 318) unterstützt Arbeitslose und Arbeitssuchende bei der Suche nach einem Job. Wenn ein Mitarbeiter bei einem Betrieb gekündigt wird, muss er dies dem Arbeitsamt mitteilen, außerdem muss bei einer Änderung des Geschäftsmodells eines Betriebs dies ebenfalls dem Arbeitsamt mitgeteilt werden.

 

Falls keine freie Stelle verfügbar ist, kann man seine Arbeit bei einem staatlichen Betrieb oder Ministerium aufnehmen, diese dauert einen Tag und wird mit dem Mindestlohn vergütet.

 

Arbeitslose werden nicht zur Arbeit gezwungen, jedoch gibt es auch kein Arbeitslosengeld, das Betteln ist untersagt.