Der Mindestlohn, also die minimale Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pro Tag zu zahlen hat, beträgt 8 Gusis (4 Euro). Arbeitnehmer die aufgrund einer Kündigung weniger als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit arbeiten sind vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Der Mindestlohn kann jederzeit vom Parlament oder Präsidenten verändert werden.
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Öffnungszeiten
18. Juli bis 21. Juli 2018
Mi–Fr: 8 bis 16 Uhr
Samstag: 10 bis 14 Uhr
Besucher sind herzlich eingeladen!
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