Beim Finanzamt (Raum 317) muss bis 15 Uhr (!) die Steuererklärung mit den zu bezahlenden Steuern in bar und dem Umsatzbuch abgegeben werden. Auch wenn nichts eingenommen wurde, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Privatpersonen zahlen keine Steuern.
Die Höhe der Steuern, die ein Betrieb zahlen muss, lässt sich durch das Ausfüllen der Steuererklärung direkt ausrechnen. Zum Verständnis kannst du dir dazu ein Musterbeispiel ansehen.
Im Umsatzbuch muss vom Betrieb genau dokumentiert werden, wie viele Produkte/Dienstleitungen verkauft wurden und wie viel damit eingenommen wurde. Dieses muss ebenfalls mit der Steuererklärung abgegeben werden und wird auch generell während der Betriebszeit vom Finanzamt stichprobenartig überprüft.
Wenn ein Betrieb pleite geht muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden (Siehe: Infoblatt Insolvenz).
Kontakt
Öffnungszeiten
18. Juli bis 21. Juli 2018
Mi–Fr: 8 bis 16 Uhr
Samstag: 10 bis 14 Uhr
Besucher sind herzlich eingeladen!
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